9 lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden

Arbeitssicherheit

Gesundheit und Arbeitssicherheit ist ein essentielles Thema bei Arbeiten auf dem Dach und an der Fassade. Nachfolgende Regeln sind in jedem Fall strikte einzuhalten, damit wir am Abend gesund nach Hause zurückkehren:

Regel 1 Wir erstellen sichere Zugänge zu allen Arbeitsplätzen.

9 Regeln Dächer und Fassaden

Arbeitnehmer

Ich benütze nur sichere Zugänge. Stelle ich Mängel fest, melde ich diese un­verzüglich meinem Vor­gesetzten und warne die Kollegen.

Vorgesetzter

Ich lasse vor Aufnahme der Arbeiten sichere Zugänge erstellen. Ich sorge dafür, dass das erforderliche Material vor Ort zur Verfügung steht. Auf gemeldete Mängel reagiere ich unverzüglich.

Regel 2 Wir sichern die Absturzkanten am Dachrand ab 3 m Höhe.

Vorgesetzter: Ich lasse vor Aufnahme der Arbeiten sichere Zugänge erstellen. Ich sorge dafür, dass das erforderliche Material vor Ort zur Verfügung steht. Auf gemeldete Mängel reagiere ich unverzüglich.

Arbeitnehmer

Ich arbeite nur auf Dächern, wenn die Dachränder gesichert sind. Ich sichere zuerst die Absturzkanten oder melde Mängel meinem Vorgesetzten. Meine Arbeitskollegen warne ich.

Vorgesetzter

Ich lasse Absturzkanten am Dachrand systematisch und korrekt sichern. Fehlt die Absturzsicherung, stoppe ich die Arbeiten unverzüglich.

Regel 3 Wir sichern uns gegen Absturz ins Gebäudeinnere ab 3 m Absturz­höhe.
9 Regeln Dach und Fassade

Arbeitnehmer

Ich montiere Dachelemente nur, wenn Auffangnetze oder Fanggerüste voll­flächig vorhanden sind. Fehlen diese, stoppe ich die Arbeiten, informiere meinen Vor­gesetzten und warne die Kollegen.

Vorgesetzter

Vor der Montage der Dachelemente lasse ich vollflächig Auffangnetze oder Fanggerüste montieren. Fehlen diese, stelle ich die Arbeiten zurück.

Regel 4 Wir sichern Dachöffnungen.

9 Regeln Dach und Fassade

Arbeitnehmer

Wenn ich eine Dachöffnung nicht selber sichern kann, stoppe ich die Arbeit. Ich informiere meinen Vorgesetzten und warne die Kollegen.

Vorgesetzter

Ich sorge für das Sicherungsmaterial, bevor die Dachöffnung erstellt wird. Die Sicherung von Dachöffnungen überprüfe ich regelmässig.

Regel 5 Wir arbeiten nur auf durch­bruch­sicheren Dachflächen.
9 Regeln Dach und Fassade

Arbeitnehmer

Auf Dachflächen, die nicht uneingeschränkt durchbruchsicher sind, arbeite ich nur mit wirksamen Schutz­massnahmen. Im Zweifelsfall spreche ich mich vor dem Betreten mit meinem Vorgesetzten ab.

Vorgesetzter

Ich vergewissere mich, dass die Arbeitsplätze auf Dachflächen durch­bruch­sicher sind. Ist dies nicht der Fall, treffe ich wirksame Schutz­massnahmen.

Regel 6 Wir verwenden für Fassaden­arbeiten ein sicheres Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne.
9 Regeln Dach und Fassade

Arbeitnehmer

Ich arbeite nur mit einem sicheren Gerüst oder einer ein­wand­freien Hub­arbeits­bühne. Fehlen diese, spreche ich das Vorgehen mit meinem Vorgesetzten ab.

Vorgesetzter

Ich stelle geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung und lasse diese vor und während des Gebrauchs kontrollieren. Wo dies nicht geht, ordne ich eine andere sichere Arbeitsweise an.

Regel 7 Wir kontrollieren die Gerüste vor dem Benützen.

Arbeitnehmer

Ich benütze nur Gerüste, die mich zuver­lässig vor einem Absturz schützen.

Vorgesetzter

Ich kontrolliere die Gerüste und Zugänge vor dem ersten Benützen und danach täglich.

Regel 8 Wir arbeiten nur mit Anseil­schutz, wenn wir dafür ausgebildet sind.
9 Regeln Dach und Fassade

Arbeitnehmer

Ich bin für das Arbeiten mit dem Anseilschutz (persön­liche Schutzausrüstung gegen Absturz) gründlich ausgebildet. Ich kenne die lebenswichtigen Regeln, die dazu­gehören.

Vorgesetzter

Ich ordne Arbeiten mit Anseilschutz nur an, wenn kollektive Schutzmassnahmen wie Seitenschutz oder Auffangnetze nicht möglich sind. Ich überwache die Arbeiten mit Anseilschutz.

Regel 9 Wir schützen uns zuverlässig vor möglichem Asbeststaub.

Arbeitnehmer

Ich führe Arbeiten mit asbesthaltigem Material nur aus, wenn die erfor­derlichen Schutzmassnahmen getroffen sind und ich genau instruiert wurde. Treffe ich unerwartet auf Materialien, die Asbest enthalten könnten, sage ich STOPP und informiere meinen Vorgesetzten.

Vorgesetzter

Bei Objekten, die vor 1990 erstellt wurden, kläre ich ab, ob mit Asbest zu rechnen ist. Ich veranlasse die not­wendigen Schutzmassnahmen.

Für den Beitrag

Rahel Nägeli Ganz
Rahel Nägeli Ganz, TECTON Management

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