Arbeitssicherheit |
Gesundheit und Arbeitssicherheit ist ein essentielles Thema bei Arbeiten auf dem Dach und an der Fassade. Nachfolgende Regeln sind in jedem Fall strikte einzuhalten, damit wir am Abend gesund nach Hause zurückkehren:
Regel 1 Wir erstellen sichere Zugänge zu allen Arbeitsplätzen.

Arbeitnehmer
Ich benütze nur sichere Zugänge. Stelle ich Mängel fest, melde ich diese unverzüglich meinem Vorgesetzten und warne die Kollegen.
Vorgesetzter
Ich lasse vor Aufnahme der Arbeiten sichere Zugänge erstellen. Ich sorge dafür, dass das erforderliche Material vor Ort zur Verfügung steht. Auf gemeldete Mängel reagiere ich unverzüglich.
Regel 2 Wir sichern die Absturzkanten am Dachrand ab 3 m Höhe.

Arbeitnehmer
Ich arbeite nur auf Dächern, wenn die Dachränder gesichert sind. Ich sichere zuerst die Absturzkanten oder melde Mängel meinem Vorgesetzten. Meine Arbeitskollegen warne ich.
Vorgesetzter
Ich lasse Absturzkanten am Dachrand systematisch und korrekt sichern. Fehlt die Absturzsicherung, stoppe ich die Arbeiten unverzüglich.

Arbeitnehmer
Ich montiere Dachelemente nur, wenn Auffangnetze oder Fanggerüste vollflächig vorhanden sind. Fehlen diese, stoppe ich die Arbeiten, informiere meinen Vorgesetzten und warne die Kollegen.
Vorgesetzter
Vor der Montage der Dachelemente lasse ich vollflächig Auffangnetze oder Fanggerüste montieren. Fehlen diese, stelle ich die Arbeiten zurück.
Regel 4 Wir sichern Dachöffnungen.

Arbeitnehmer
Wenn ich eine Dachöffnung nicht selber sichern kann, stoppe ich die Arbeit. Ich informiere meinen Vorgesetzten und warne die Kollegen.
Vorgesetzter
Ich sorge für das Sicherungsmaterial, bevor die Dachöffnung erstellt wird. Die Sicherung von Dachöffnungen überprüfe ich regelmässig.

Arbeitnehmer
Auf Dachflächen, die nicht uneingeschränkt durchbruchsicher sind, arbeite ich nur mit wirksamen Schutzmassnahmen. Im Zweifelsfall spreche ich mich vor dem Betreten mit meinem Vorgesetzten ab.
Vorgesetzter
Ich vergewissere mich, dass die Arbeitsplätze auf Dachflächen durchbruchsicher sind. Ist dies nicht der Fall, treffe ich wirksame Schutzmassnahmen.

Arbeitnehmer
Ich arbeite nur mit einem sicheren Gerüst oder einer einwandfreien Hubarbeitsbühne. Fehlen diese, spreche ich das Vorgehen mit meinem Vorgesetzten ab.
Vorgesetzter
Ich stelle geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung und lasse diese vor und während des Gebrauchs kontrollieren. Wo dies nicht geht, ordne ich eine andere sichere Arbeitsweise an.
Regel 7 Wir kontrollieren die Gerüste vor dem Benützen.

Arbeitnehmer
Ich benütze nur Gerüste, die mich zuverlässig vor einem Absturz schützen.
Vorgesetzter
Ich kontrolliere die Gerüste und Zugänge vor dem ersten Benützen und danach täglich.

Arbeitnehmer
Ich bin für das Arbeiten mit dem Anseilschutz (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) gründlich ausgebildet. Ich kenne die lebenswichtigen Regeln, die dazugehören.
Vorgesetzter
Ich ordne Arbeiten mit Anseilschutz nur an, wenn kollektive Schutzmassnahmen wie Seitenschutz oder Auffangnetze nicht möglich sind. Ich überwache die Arbeiten mit Anseilschutz.
Regel 9 Wir schützen uns zuverlässig vor möglichem Asbeststaub.

Arbeitnehmer
Ich führe Arbeiten mit asbesthaltigem Material nur aus, wenn die erforderlichen Schutzmassnahmen getroffen sind und ich genau instruiert wurde. Treffe ich unerwartet auf Materialien, die Asbest enthalten könnten, sage ich STOPP und informiere meinen Vorgesetzten.
Vorgesetzter
Bei Objekten, die vor 1990 erstellt wurden, kläre ich ab, ob mit Asbest zu rechnen ist. Ich veranlasse die notwendigen Schutzmassnahmen.
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