Photovoltaik |
Die neue Energieverordnung des Bundes, Welche sich in der Vernehmlassung befindet, sieht vor, die kostendeckende Einspeisevergütung massiv zu kürzen. Nicht nur der Betrag pro kWh soll um fast 30% reduziert werden, sondern auch die Entschädigungsdauer soll von 25 auf 15 Jahre fallen. Das wird die Bedeutung von Photovoltaikanlagen als Renditeobjekte tendenziell senken. Dafür wird der Eigenstromverbrauch umso interessanter.
Mittlerweile lässt sich die Kilowattstunde Solarstrom für unter 20 Rappen produzieren. Steckdosenstrom kostet den privaten Endkunden inklusive Netzkosten mindestens gleich viel. Äusserlich ist eine Anlage für den Eigenverbrauch kaum von einem einspeisenden Sonnenkraftwerk zu unterscheiden. Sie liefert ihren Gleichstrom ebenfalls an einen Wechselrichter, der ihn in netzfähigen Wechselstrom umwandelt. Auch Elektrogeräte wie Fernseher und Waschmaschinen benötigen Wechselstrom. Lediglich der Bezugszähler wird beim Eigenverbrauch durch einen sogenannten Zweirichtungszähler ersetzt. Er hat zwei Zählwerke.

Das eine zeigt die bezogene, das andere die ins öffentliche Netz eingespeiste Energiemenge an. Ein zweiter Zähler misst den von der Photovoltaikanlage erzeugten Strom. Zur Berechnung des Eigenverbrauchs wird die Einspeisemenge von dieser Gesamtenergie abgezogen. Um den Eigenstromnanteil weiter steigern zu können, soll der überschüssige Strom, der tagsüber produziert wird, mittels Batterien gespeichert werden, damit dieser in den Abendstunden zur Verfügung steht. Mit den aktuellen Batteriesystemen lässt sich ein Solarsystem montieren, das den Eigenverbrauch eines typischen Vierpersonen-Haushalts von 30 auf 70 % erhöht.
Für den Beitrag

Quelle: tectonews 2013/12
Die neusten Beiträge