Permanente Absturzsicherungssysteme – Verantwortung des Hauseigentümers

Arbeitssicherheit

Das Gesetz schreibt vor, dass Hausbesitzer, welche Arbeiten auf ihren Dächern ausführen lassen, für einen entsprechenden Absturzschutz sorgen müssen. Dies ist für die Bau- bzw. Sanierungsphase mit Gerüsten relativ einfach möglich. Aber auch während der Nutzungsdauer des Objektes müssen immer wieder Arbeiten auf Dächern ausgeführt werden. Diese haben in gesichertem Zustand zu erfolgen. Das kann man mit mobilen oder permanenten Geländern erreichen. Heutzutage kommen aber immer öfters Absturzsicherungssysteme mit Einzelanschlagpunkten oder mit ganzen Seilsystemen zum Einsatz.

Dabei trägt die Person auf dem Dach ein persönliches Fallschutzgeschirr, welches an fix auf dem Dach verankerten Anschlagpunkten oder an einem fest installierten Seil angebunden wird. lm Falle eines Absturzes fällt die angebundene Person ins Seil und kann von dort geborgen werden. Bei Einzelanschlagpunkten bindet sich die Person an einzelnen, fest mit dem Untergrund verbundenen Ankern an und kann sich kreisförmig in einem bestimmten Radius um diesen bewegen. Wenn sie sich weiter über das Dach bewegen will, so muss sie sich losbinden und das Seil am nächsten Ankerpunkt befestigen. Dies ist eher aufwändig.

Permanente Absturzsicherungssysteme - Verantwortung des Hauseigentümers

Deshalb werden insbesondere bei grösseren Dachanlagen Seil-oder Schienensysteme verwendet, bei denen man sich an einem Läuferelement befestigt, welches über die gesamte Länge des Systems gleitet und ein Umbinden erübrigt. Diese Systeme sind wesentlich komfortabler in der Nutzung, aber etwas teurer.

Für die Planung müssen die gesetzlichen Vorschriften und die Richtlinien der Hersteller berücksichtigt werden. Diesen Anforderungen trägt die TECTON Gruppe Rechnung, indem sie ihre Geschäftsführer und Bauführer einer spezialisierten Schulung unterzieht.
Für die Montage der verschiededen Systeme werden meist Stützen bzw. Anker in den Untergrund befestigt. Wichtig dabei ist, dass das für den jeweiligen Untergrund adäquate Befestigungssystem verwendet wird und dass die richtigen Drehmomente für das Anziehen eingehalten werden (Vermeidung Untergrundbeschädigung).

Permanente Absturzsicherungssysteme - Verantwortung des Hauseigentümers
Permanente Absturzsicherungssysteme – Verantwortung des Hauseigentümers

Einige Hersteller bieten Einzelanschlagpunkte mit Auflast an. Dabei muss die Stütze nicht durch die Abdichtung in den Untergrund befestigt werden, sondern wird einem Gegengewicht (Wassertanks, Kiesauflast, Begrünung) festgehalten. Hier muss der entsprechenden Auflast Rechnung getragen werden, sonst besteht die Gefahr, dass bei einem Absturz das gesamte Sicherungssystem mitgerissen wird.

Bei Seil- oder Schienensicherungssystemen wird das Seil bzw. die Schiene auf die Grundelemente montiert. Auch hierfür muss eine entsprechende Schulung durch den Systemlieferanten erfolgen. Nach der Montage muss das System zwingend durch den verantwortlichen Bauführer kontrolliert und abgenommen werden. Erst danach darf es in Betrieb genommen werden.

Absturzsicherungssysteme müssen, wie alle Elemente des Daches, regelmässig kontrolliert und gewartet werden.

Für den Beitrag

André Schreyer
André Schreyer, TECTON Management

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