| Arbeitssicherheit |
Arbeiten mit «Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)» dürfen gemäss der Bauarbeitenverordnung von 2011 nur von nachweislich ausgebildetem Personal ausgeführt werden. Die SUVA verlangt einen eintägigen Kurs und definiert die Inhalte sehr genau. Auf der Webseite www.absturzrisiko.ch sind alle Kursunterlagen frei zugänglich. Am 12. März 2019 fand unter Leitung des Sicherheitsbeauftragten (SiBe) Rinaldo Rufibach der PSAgA-Kurs bei der Growe AG statt.
Kursinhalt
- Materialkunde
- Gesetze und Richtlinien
- Grundprinzipien der Arbeit mit PSA gegen Absturz
- Hängen im Gurt / Hängetrauma
- Fangstoss und Sturzfaktor
- Systempriorisierung
- – Notfallplanung und Rettung
Grundsätze
- Der Kollektivschutz wie Fassadengerüste, Seitenschutz oder Auffangnetze hat absoluten Vorrang. Setzen Sie die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ein, wenn ein Kollektivschutz technisch nicht möglich ist.
- Arbeiten mit PSA gegen Absturz werden durch nachweislich ausgebildetes Personal ausgeführt (VUV Art. 5 und 8).
- Der Betrieb muss eine ins Seil abgestürzte Person innert 10 bis 20 Minuten durch eigene Mittel retten können.
- Jugendlichen ist es nicht erlaubt, Arbeiten im Anseilschutz auszuführen.
Erforderliche Ausbildung
Grundausbildung mit praxisorientierten Anwendungen für Arbeiten mit PSA gegen Absturz (Mindestdauer: 1 Tag)
Ausbildungsnachweis
Ein Ausbildungsnachweis muss auf Verlangen verfügbar sein. Darin festgehalten sind Dauer, Datum, Ausbildungsstätte, Ausbildner, Lerninhalt.
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