Kurs Absturzsicherung PSAgA vom 12. März 2019

Arbeitssicherheit

Arbeiten mit «Persönlicher Schutz­ausrüstung gegen Absturz (PSAgA)» dürfen gemäss der Bauarbeitenverordnung von 2011 nur von nachweislich ausgebildetem Personal ausgeführt werden. Die SUVA verlangt einen eintägigen Kurs und definiert die Inhalte sehr genau. Auf der Webseite www.absturzrisiko.ch sind alle Kurs­unterlagen frei zugänglich. Am 12. März 2019 fand unter Leitung des Sicherheitsbeauftragten (SiBe) Rinaldo Rufibach der PSAgA-Kurs bei der Growe AG statt.

Kursinhalt

  • Materialkunde
  • Gesetze und Richtlinien
  • Grundprinzipien der Arbeit mit PSA gegen Absturz
  • Hängen im Gurt / Hängetrauma
  • Fangstoss und Sturzfaktor
  • Systempriorisierung
  • – Notfallplanung und Rettung

Grundsätze

  • Der Kollektivschutz wie Fassaden­gerüste, Seitenschutz oder Auffang­netze hat absoluten Vorrang. Setzen Sie die Persönliche Schutz­ausrüstung gegen Absturz ein, wenn ein Kollektiv­schutz technisch nicht möglich ist.
  • Arbeiten mit PSA gegen Absturz werden durch nachweislich ausge­bildetes Personal ausgeführt (VUV Art. 5 und 8).
  • Der Betrieb muss eine ins Seil abgestürzte Person innert 10 bis 20 Minuten durch eigene Mittel retten können.
  • Jugendlichen ist es nicht erlaubt, Arbeiten im Anseilschutz auszu­führen.

Erforderliche Ausbildung

Grundausbildung mit praxisorientierten Anwendungen für Arbeiten mit PSA gegen Absturz (Mindestdauer: 1 Tag)

Ausbildungsnachweis

Ein Ausbildungsnachweis muss auf Verlangen verfügbar sein. Darin festgehalten sind Dauer, Datum, Ausbildungsstätte, Ausbildner, Lerninhalt.

Für den Beitrag

Céline Hugi, Marketing und Kommunikation
Céline Hugi, TECTON Management

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